(Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB)
Die Marke & Website Mein-Flughafenparkplatz-Frankfurt (frankfurt.mein-flughafenparkplatz.de) (im folgenden MFPF genannt) wird betrieben von der MVG UG, Fasanenweg 5a, 65451 Kelsterbach und bietet vom Flughafen verreisenden Personen die Möglichkeit zur Buchung eines flughafennahen Stellplatzes an. Diese AGB gelten sowohl für Verbraucher im Sinne des § 13 BGB als auch Unternehmen § 14 BGB.
Mit der Buchung eines unserer Stellplätze über unserer Website frankfurt.mein-flughafenparkplatz.de, sowie über die Webseiten unserer Vermittlungspartner (im folgenden Partner genannt) oder mit der Buchung über unseren telefonischen Kundensupport unter: 06107-6969880 bzw. 06107-6969881 (P1) sowie über unseren Kundensupport unter: 06107-6969137 bzw. 06107-6969894 (P2) stimmt der Kunde unseren Allgemeinen Geschäftsbedingungen zu.
Zusätzlich wird dies vom Kunden durch das Einstellen seines Fahrzeuges auf eines der Betriebsgelände vom MFPF nochmals bestätigt.
Maßgeblich ist die zum Zeitpunkt des Vertragsschlusses gültige Fassung dieser Bedingungen. Mit erscheinen einer neuen Fassung verlieren die jeweiligen vorhergehenden Fassungen ihre Gültigkeit.
- Mietvertrag
- MFPF bietet Fluggästen des Flughafens Frankfurt am Main die Möglichkeit, ihr Fahrzeug auf den von MFPF betriebenen Parkplatz gegen Entgelt abzustellen und den von MFPF eingerichteten Shuttle-Service zum Flughafen (Frankfurt am Main) und zurück einmalig kostenfrei zu nutzen.
- MFPF ist verpflichtet, dem Kunden für die vereinbarte Dauer den bzw. die gebuchten Stellplätze zur Verfügung zu stellen. Es besteht kein Anspruch des Kunden auf einen bestimmten Stellplatz, soweit dies nicht ausdrücklich schriftlich vereinbart ist.
- Bei vorzeitiger Rückkehr des Kunden besteht kein Anspruch auf eine Rückzahlung bzw. Teilrückzahlung des Entgeltes.
- Stornierungen von vertraglich gebuchten Leistungen sind vor dem vereinbarten Parkzeitbeginn möglich. Die Stornierung muss unter Angabe Ihrer Buchungsnummer schriftlich per Email an: frankfurt@mein-flughafenparkplatz.de Maßgebend für den Zeitpunkt der Stornierung ist der Eingang in unserem System. Eine Stornierung des gebuchten Stellplatzes bis 24h vor der gebuchten Abflugszeit ist kostenlos. Kunden die schon vorab Online bezahlt haben, können den Parkplatz ebenfalls bis zu 24 Stunden vor Anreise stornieren und erhalten den gezahlten Betrag innerhalb von 14 Tagen zurückerstattet. Erfolgt der Rücktritt später, ist der volle Entgeltpreis zu zahlen.
- Sollten Sie aus Gründen, die Sie zu vertreten haben, einer begründeten Zahlung nicht nachgekommen sein (unterbliebene Überweisung, Rückbuchung im Falle der Kreditkartenzahlung oder des Lastschriftverfahrens, Nichterscheinen am Buchungstag und diesbezüglich fehlender Stornierung) übermitteln wir Ihre Buchungsunterlagen an unseren Inkassodienst, der mit der Durchsetzung dieser Forderung beauftragt wird. In diesem Zusammenhang können Mehrkosten entstehen, die in dem Fall von Ihnen zu tragen sind. Dem Kunden steht der Nachweis frei, dass MFPF kein oder ein niedrigerer Schaden entstanden ist.
- MFPF steht wegen seiner Forderungen aus dem Mietvertrag ein Zurückbehaltungsrecht sowie ein gesetzliches Pfandrecht an dem eingestellten Fahrzeug des Kunden zu.
- Entfernt der Kunde das Fahrzeug nach Ablauf der Mietzeit nicht, so tritt keine stillschweigende Verlängerung des Mietverhältnisses auf unbestimmte Zeit ein. MFPF kann in diesem Fall ein spezialisiertes Unternehmen auf Kosten des Kunden beauftragen, um das Fahrzeug vom MFPF Betriebsgelände zu entfernen, bzw. dem Kunden für die Dauer bis zur Entfernung des Fahrzeugs eine tägliche pauschale Gebühr von 10,00€ inkl. MwSt. in Rechnung stellen.
- Wird der gebuchte Parkzeitraum wissentlich und absichtlich vom Kunden überschritten, behalten wir uns das Recht vor, das Fahrzeug auf Kosten des Kunden von einem spezialisierten Unternehmen abschleppen zu lassen. Dies gilt insbesondere dann, wenn die Stellplätze von MFPF komplett ausgebucht sind und ein Kunde wissentlich falsche Angaben macht, um spontan einen Parkplatz zu erhalten. Ausnahmen gelten nur, wenn der Kunde nachweisen kann, dass der Parkzeitraum nicht durch sein eigenes Verschulden überschritten wurde und er die Firma MFPF rechtzeitig darüber in Kenntnis setzt.
- Die erneute Buchung eines Stellplatzes, während sich das Fahrzeug des Kunden noch auf einem der Betriebsgeländen von MFPF befindet ist nicht gestattet.
- Kunden, die mit einem Fahrzeug anreisen, dessen Größe die eines regulären PKWs übersteigt, haben dies im Vorhinein dem MFPF-Team schriftlich per Email an: frankfurt@mein-flughafenparkplatz.de Bei einer Missachtung der Mitteilungspflicht ist es MFPF gestattet, die Buchung des Kunden zu stornieren, sowie eine pauschale Gebühr in Höhe von 20% des Buchungspreises einzubehalten bzw. einzunehmen. Bei Wohnmobilen, Transportern & Kleinbussen wird bei einer vorherigen Mitteilung aufgrund der Größe ein zusätzlicher Stellplatz berechnet, der mit 3,00€ inkl. MwSt. je angefangenen Buchungstag zu vergüten ist.
- Der Kunde ist nicht berechtigt, den Parkplatz durch Untervermietung Dritten zur Verfügung zu stellen. Bei Zuwiderhandlung ist MFPF berechtigt, rechtliche Schritte einzuleiten sowie eine angemessene Vertragsstrafe auszusprechen.
- Verhalten auf dem Betriebsgelände
- Auf dem Betriebsgelände von MFPF gelten die Vorschriften der deutschen Straßenverkehrsordnung (StVO).
- Auf dem gesamten Betriebsgelände darf nur im Schritttempo gefahren werden.
- Der Kunde hat den Anweisungen der Mitarbeiter & Erfüllungsgehilfen von MFPF sowie dessen Beauftragten jederzeit Folge zu leisten. Jeder Kunde sowie die ihn begleitenden Personen haben sich so zu verhalten, dass Belästigungen, Gefährdungen und Schädigungen Dritter vermieden werden.
- Fahrzeuge dürfen nur innerhalb der markierten Stellflächen abgestellt werden. Dabei hat der Kunde darauf zu achten, dass andere Fahrzeuge insbesondere im Hinblick auf das ungehinderte Ein- und Ausparken von- und zu benachbarten Stellplätzen nicht behindert werden. Sollte ein Kundenfahrzeug so abgestellt werden, dass es andere bereits parkende Kundenfahrzeuge so behindert, dass diese nicht ausparken können, ist MFPF dazu ermächtigt, dass behindernde Fahrzeug umsetzen zu lassen und dem Halter die Kosten der Umsetzung zzgl. eines Verwaltungsaufwandes von 50,00 EUR inkl. MwSt. in Rechnung zu stellen. Dem Kunden bleibt der Nachweis eines geringeren Schadens vorbehalten.
- Desweiteren hat der Kunde beim Parkvorgang darauf zu achten, sein Fahrzeug ausschließlich auf einem Parkplatz abzustellen. Sollte ein Kundenfahrzeug so abgestellt werden, dass dieses mehr als den gebuchten Parkplatz nutzt bzw. blockiert ist MFPF dazu berechtigt, den blockierten Parkplatz mit den gleichen Kosten abzurechnen.
- Soweit dem Kunden ein bestimmter Stellplatz zugewiesen wird, ist der Kunde verpflichtet, sein Fahrzeug ausschließlich auf dem zugewiesenen Stellplatz abzustellen.
- Nach erfolgter Einstellung des Fahrzeugs ist der Kunde verpflichtet, dass Fahrzeug ordnungsgemäß zu verschließen und verkehrsüblich zu sichern.
- Mit dem Befahren des Betriebsgeländes von MFPF versichert der Kunde, dass der Fahrer im Besitz der erforderlichen Fahrerlaubnis ist und das Fahrzeug den gesetzlich vorgeschriebenen Versicherungsschutz, sowie der gesetzliche TÜV bis zum Verlassen des Betriebsgeländes besitzt.
- Es ist dem Kunden untersagt, auf dem Betriebsgelände von MFPF ohne ausdrückliche schriftliche Genehmigung von MFPF Reparaturen an Fahrzeugen vorzunehmen, Fahrzeuge zu waschen oder zu reinigen, Kühlwasser, Kraftstoffe oder Öle abzulassen, Müll zu entsorgen, Sachen jeglicher Art (insbesondere Betriebsstoffe, feuergefährliche Gegenstände, leere Betriebsstoffbehälter, Reifen, Fahrräder usw.) zu lagern, Motoren auszuprobieren oder laufen zu lassen sowie Fahrzeuge mit undichtem Tank oder Motor abzustellen.
- Verunreinigungen, die durch den Kunden oder seine Begleiter verursacht werden, sind unverzüglich und ordnungsgemäß von dem Kunden zu beseitigen. Unterlässt er dies, ist MFPF berechtigt, die Verunreinigungen auf Kosten des Kunden beseitigen zu lassen. Bei Verunreinigungen des Bodens oder des Grundwassers hat die Beseitigung durch ein autorisiertes Fachunternehmen auf Kosten des Kunden zu erfolgen; in diesen Fällen hat der Kunde kein Recht zur Selbstvornahme.
- Der Aufenthalt auf dem Betriebsgelände von MFPF zu anderen Zwecken als der Fahrzeugeinstellung und Abholung, des Be- und Entladens sowie während eventueller Wartezeiten auf den Flughafen-Shuttle ist nicht gestattet.
- MFPF ist berechtigt, das Abstellen des Fahrzeugs auf dem Betriebsgelände von MFPF im Falle drohender Gefahr zu verweigern, und Fahrzeuge im Falle drohender Gefahr von dem Betriebsgelände zu entfernen.
- Das Rauchen auf dem Betriebsgelände von MFPF ist nur in den mit Aschenbechern gekennzeichneten Wartebereichen erlaubt.
- Desweiteren ist das Verbringen folgender Gegenstände auf das MFPF Betriebsgelände untersagt:
- Sprengstoffe
- Waffen
- Betäubungsmittel
- Tiere oder Pflanzen geschützter Arten
- Strahlende oder chemische Stoffe
- Stoffe, deren Lagerung eine besondere behördliche Erlaubnis erfordern
- Nicht verkehrsfähige Gegenstände
- Gestohlene oder geraubte Gegenstände oder Fahrzeuge
- Gegenstände, die der polizeilichen Beschlagnahme oder einer zollrechtlichen Beschlagnahme unterliegen oder für diese angeordnet werden kann
- Unverzollte Waren
- Kraftstoff in einer Menge, die den Tankinhalt des PKW übersteigt
- Alkohol in einer Menge von über 5l (Brandgefahr)
- Butangas, Propangas, Wasserstoff, Sauerstoff, Acetylen, Clorgas, Kohlendioxid oder sonstige unter Druck gelagerte Gase
- Shuttle-Service
- Mieter eines Stellplatzes (Kunden) auf dem Betriebsgelände von MFPF sind berechtigt, mit maximal 4 Personen pro Fahrzeug, sowie pro Person ein Gepäckstück & ein Handgepäckstück einen kostenlosen Shuttle-Service vom Betriebsgelände von MFPF zum Flughafen Frankfurt und zurück zu nutzen.
- Die Transferfahrten (Shuttle-Fahrten) zum Flughafen Frankfurt & zurück werden hierbei von unserem eigens betriebenen Shuttle-Service, sowie in Ausnahmefällen von Partnerunternehmen ausgeführt.
- Pro gebuchten Stellplatz beinhaltet dies die einmalige Fahrt zum Flughafen und die einmalige Fahrt vom Flughafen zum Parkplatz.
- Bei zusätzlichen Shuttlefahrten wird für jede geleistete Strecke eine Zahlung von 25,00 EUR inkl. MwSt. fällig. Dies gilt auch für Personen die versehentlich in unserem Shuttlebus eingestiegen sind, obwohl sie zu einem anderen Anbieter wollten bzw. generell versehentlich zugestiegen sind.
- Ab der 5. Person unter der Bedingung der Zugehörigkeit desselben Fahrzeuges werden zusätzlich 20,00 EUR inkl. MwSt. berechnet.
- Sollte ein Kunde mehr als das zugelassene Gepäck pro Person & Fahrzeug (s.o.) transportieren wollen, so ist dies im Vorfeld dem MFPF-Team telefonisch oder per Email mitzuteilen. Je weiterem Gepäckstück werden 5,00€ berechnet, die der Kunde direkt zu bezahlen hat.
- Bei der Beanspruchung unseres Shuttle-Services zwischen 23:00 – 06:00 Uhr wird ein zusätzliches Entgelt von 50,00€ inkl. MwSt. fällig.
- Bei hohem Passagieraufkommen behält sich MFPF im Interesse aller vor, in extremen Situationen (z. B. Staus, Flugzeugverspätungen, o. Ä.) nur die Fahrer der Fahrzeuge zu befördern.
- Zusätzlich stellt MFPF bei Bedarf Kindersitze für den Shuttletransfer kostenfrei zur Verfügung. Das Gepäck des Kunden sowie seiner Begleitpersonen wird bis zu der Menge und dem Gewicht, die entsprechend der Bedingungen der Charter- und Linienfluggesellschaften für die kostenlose Beförderung festgesetzt sind, kostenlos befördert.
- MFPF ist zur Beförderung von Sperrgepäck nur nach vorheriger Buchung über unser Buchungssystem bzw. über das Buchungssystem der Partner von MFPF verpflichtet, ansonsten muss dieses vor Parkantritt vom Kunden selbsttätig zum Flughafen transportiert werden. Bei zeitlicher Verfügbarkeit kann dies auch durch MFPF-Mitarbeiter gegen ein Entgelt von 30,00€ inkl. MwSt. für den Hin- und Rückweg arrangiert werden.
- Der von MFPF eingerichtete, kostenfreie Shuttle-Service erfolgt individuell im Hinblick auf die bei der Buchung angegebenen Abflug- und Landezeiten des Kunden, d. h. MFPF fährt, wenn Sie da sind. Sollte der Kunde ohne Rücksprache mit einer Zeitdifferenz von mehr als 1,5 Stunden erscheinen, kann MFPF keinen zeitnahen Transfer ohne Wartezeiten garantieren.
- Jeder Kunde hat dafür Sorge zu tragen, rechtzeitig am Betriebsgelände von MFPF zu erscheinen und auch entstehende Wartezeiten von max. 30 min (Verzögerungen, Stau etc.) mit einzuplanen.
- Dem Kunden wurde mitgeteilt, sich 30 min vor Ankunft am Betriebsgelände der MFPF telefonisch unter: 06107-6969880 (P1) bzw. unter: 06107-6969137 (P2) anzumelden, damit das Team von MFPF einen reibungslosen Ablauf sowie die dazugehörige Organisation gewährleisten kann.
- Die Beförderung zum Flughafen erfolgt bis zu dem vom MFPF festgelegten Haltepunkt, der sich in nächster Nähe der Check-In-Schalter befindet.
- MFPF haftet nur für eine verspätete Ankunft am Flughafen, wenn die Angaben des Kunden korrekt & vollständig sind und der Kunde mindestens 30 Minuten vor dem von der jeweiligen Fluggesellschaft angegebenen Beginn der Check-In-Zeit bei MFPF zur Nutzung des kostenfreien Shuttle-Services antritt und aufgrund eines Verschuldens von MFPF seinen Flug nicht mehr erreicht.
- Eine Haftung für Verzögerungen aufgrund höherer Gewalt oder für verkehrsbedingte, nicht von MFPF verschuldete Verzögerungen ist ausgeschlossen.
- Der Rücktransport vom Flughafen zum Betriebsgelände von MFPF erfolgt zeitnah. Der Kunde hat MFPF nach erfolgter Landung und Abholung des Gepäcks telefonisch unter: 06107-6969880 (P1) bzw. 06107-6969137 (P2) zu kontaktieren und sich zu dem vom MFPF-Mitarbeiter genannten Haltepunkt am Flughafenterminal zu begeben. MFPF wird daraufhin umgehend ein Shuttle zur Abholung arrangieren.
- Sollte ein Kunde ohne vorherige Rücksprache mit MFPF zu einer deutlich abweichenden Uhrzeit zurückkehren, welche nicht in unseren regulären Öffnungszeiten liegt (Öffnungszeiten: 06:00 – 23:00 Uhr), berechnen wir für die zusätzliche Anfahrt eines unserer Mitarbeiter eine Pauschale von 179,90€.
- MFPF ist berechtigt, alkoholisierten oder randalierenden Personen eine Beförderung zu verweigern. Bereits gezahlte Gebühren werden in diesem Fall nicht zurückerstattet.
- Die Firma MFPF ist dazu berechtigt, den Shuttletransport (auch) durch Fremdunternehmen, z. B. Taxi- oder Mietwagenunternehmen ausführen zu lassen. Die Auftragsvergabe kann nur durch MFF erfolgen und führt für den Kunden zu keinerlei Mehrkosten.
- Preise und Zahlungsbedingungen
- Für die von MFPF angebotenen Parkleistungen gelten die zum jeweiligen Zeitpunkt online buchbaren Preise. Dies gilt auch, wenn der Kunde am An- bzw. Abreisetag den von Ihm gebuchten Stellplatz nur zeitweise nutzt.
- Die vereinbarten Preise werden dem Kunden zu Beginn der Einstellzeit in Rechnung gestellt und sind von dem Kunden sofort und ohne Abzug in EUR zu zahlen. Sollte der Kunde eines der Betriebsgelände von MFPF ohne abgeschlossene Zahlung verlassen, so ist MFPF berechtigt, eine Bearbeitungsgebühr von 15,00€ für den entstehenden Mehraufwand zu berechnen.
- Sofern der Kunde die vereinbarten Leistungen von MFPF nicht annimmt, bleibt er vorbehaltlich entgegenstehender gesetzlicher Regelungen zur Entrichtung des vereinbarten Entgelts an MFPF verpflichtet.
- Auf bereits gegebene Rabatte werden keine weiteren Ermäßigungen oder Rabatte gewährt.
- Sollten aufgrund von technischen Defekten die Preise im Internet fehlerhaft ausgepreist werden, gelten in jedem Falle die auf dem Parkplatz aushängenden Preislisten, sofern für den Kunden eindeutig und zweifelsohne erkennbar war, dass die Preise im Internet fehlerhaft waren. Ansonsten bleibt der Vertrag wirksam.
- Beim Einlösen von Werbegutscheinen wird dem Kunden keine Differenz ausgezahlt, auch wenn der Gutscheinwert den Parkpreis überschreitet.
- Gebuchte Extraleistungen werden nicht vom Gutschein verringert, desweiteren sind keine Doppelrabatte möglich.
- Haftung
- MFPF sowie deren gesetzliche Vertreter und Erfüllungsgehilfen haften nur für Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit.
- Soweit wesentliche Vertragspflichten (folglich solche Pflichten, deren Einhaltung für die Erreichung des Vertragszwecks von besonderer Bedeutung ist) betroffen sind, wird auch für leichte Fahrlässigkeit gehaftet. Dabei beschränkt sich die Haftung auf den vorhersehbaren, vertragstypischen Schaden.
- Gegenüber Unternehmern haftet MFPF im Falle eines grob fahrlässigen Verstoßes gegen nicht wesentliche Vertragspflichten nur in Höhe des vorhersehbaren, vertragstypischen Schadens.
- Der vorstehende Haftungsausschluss betrifft nicht die Haftung für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit.
- Für Beschädigung, Vernichtung oder Diebstahl des eingestellten Kraftfahrzeugs oder beweglicher / eingebauter Gegenstände aus dem Kraftfahrzeug (z. B. Autoradio, Autotelefon, Handy oder persönliche Wertgegenstände, Fotoausrüstung, Navigationssystemen usw.) oder auf bzw. an dem Kraftfahrzeug befestigter Sachen durch Dritte, haftet MFPF nicht.
- Die übrigen Haftungsregeln werden hierdurch nicht berührt.
- Der Kunde stellt die Firma MFPF frei bei Schäden höherer Gewalt sowie bei Schäden durch innere und äußere Unruhen, Kriegsereignisse und elementare Naturkräfte.
- MFPF haftet nicht für Beschädigung und Zerstörung von Kraftfahrzeugen einschließlich deren Inhalte und Ladungen, die durch Handlungen Dritter, z. B. durch andere Kunden oder sonstige Personen, verursacht worden sind.
- Sollte ein Fahrzeug wegen eines technischen Defekts nicht anspringen, ist es Sache des Kunden, entsprechende Maßnahmen zu treffen.
- Sollte das Fahrzeug bei der Rückgabe nicht anspringen, haftet MFPF nicht für dadurch anfallende Rückfahrt- oder Übernachtungskosten. Für technische oder mechanische Defekte (z. B. Reifen, Kupplung, Getriebe usw.) eines Fahrzeuges, die nach Wagenabgabe und vor Wagenrückgabe auftreten, wird keine Haftung übernommen, ebenso wenig für Schäden, die andere Verkehrsteilnehmer (Kunden) einem Fahrzeug zufügen (Kratzer o. Ä.). Sollten solche Schäden ohne Meldung eines Verursachers auftreten, handelt es sich um Fahrerflucht; diese zu verfolgen, ist nicht Sache von MFPF.
- Der Kunde ist verpflichtet, sein Fahrzeug bei Abholung noch vor dem Starten in Augenschein zu nehmen und einen Schaden an seinem Fahrzeug unverzüglich einem Mitarbeiter von MFPF anzuzeigen.
- Der Kunde haftet unabhängig von einem Verschulden für alle Schäden, die infolge technischer Defekte durch das von Ihm oder von Ihm beauftragte Dritte auf das Betriebsgelände von MFPF verbrachte Fahrzeug verursacht werden.
- Der Kunde tritt bereits jetzt eigene Ansprüche gegen Versicherungen oder sonstige Dritte aus einem von ihm zu vertretenden oder aufgrund eines technischen Defekts seines Fahrzeugs eingetretenen Schadensfall an MFPF ab, soweit MFPF ein Schaden entstanden ist.
- Gefälligkeitshandlungen
- Wenn Mitarbeiter von MFPF Kundenfahrzeugen, die wegen leeren oder schwachen Batterien nicht mehr anspringen, Starthilfe geben, geschieht dies ausschließlich nach Anweisung und auf Risiko des Kunden und ohne Garantie auf nachträgliche Funktionstüchtigkeit.
- Anwendbares Recht, Erfüllungsort und Gerichtsstand
- Soweit nicht zwingende gesetzliche Bestimmungen nach Ihrem Heimatrecht entgegenstehen, gilt deutsches Recht unter Ausschluss des UN-Kaufrechts als vereinbart.
- Erfüllungsort ist der Geschäftssitz von MFPF in Frankfurt, es sei denn, dass ausdrücklich ein anderer Erfüllungsort vereinbart wurde.
- Als ausschließlicher Gerichtsstand für alle Rechtsstreitigkeiten aus diesem Vertrag wird unser Geschäftssitz vereinbart.
Kelsterbach, den 03.02.2023